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Eine  Anlaufstelle:
der Mediationsdienst für Verbleib,
Inklusion und Integration im Schulsystem.


 

Der Schulmediator

Der Schulmediator befasst sich mit Beschwerden, die den Verbleib im Schulsystem von Schülern, bei denen die Gefahr eines Schulabbruchs besteht, die Inklusion von Schülern mit besonderem Förderbedarf oder die Integration von Schülern mit Migrationshintergrund betreffen.

Beschwerden

An den Schulmediator können sich wenden :

  • Eltern minderjähriger Schüler,
  • Volljährige Schüler,
  • Akteure des nationalen Bildungswesens.

Beschwerdeformular: FR DE LU EN PT

Häufige Fragen

Schulischer Verbleib

Dies betrifft alle Aktionen und Maßnahmen,

  • um zu verhindern, dass Jugendliche zwischen 16 und 24 Jahren, die nicht mehr schulpflichtig sind, die Schule ohne Abschluss verlassen, d. h. ohne ein Diplom des Sekundarunterrichts, ein Techniker-Diplom, ein Diplom über die berufliche Reife, ein Berufsbefähigungszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation,
  • um diese Jugendlichen wieder in die Sekundarschule oder eine andere Ausbildung zu integrieren.

Inklusion

  • alle Fragen in Bezug auf die Schulbildung in Grundschule und Sekundarschule von Kindern mit besonderem Förderbedarf.

Integration

  • alle Fragen zur Integration von Schülern einer Grund- oder Sekundarschule, die nicht die gesamte Schulzeit in Luxemburg verbracht haben und demzufolge sprachliche Defizite in Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch aufweisen, die ihre Schullaufbahn beinträchtigen können.
  • die Schule keine adäquate Ausbildung anbietet;
  • die Schule nicht entsprechend ihren Aufgaben handelt;
  • die Schule bzw. eine Dienststelle des Bildungswesens geltende Gesetze, großherzogliche Verordnungen oder ministerielle Anweisungen nicht eingehalten hat.

Der Schulmediator unterstützt die Eltern der Schüler oder die volljährigen Schüler in ihrem Vorgehen. Erscheint dem Schulmediator eine Beschwerde als berechtigt, leitet er eine Untersuchung ein.

Nach Abschluss seiner Untersuchung und im Hinblick auf eine einvernehmliche Lösung kann der Schulmediator:

  • die betroffenen Dienststellen und Schulen beraten,
  • ihnen Lösungen vorschlagen,
  • ihnen Empfehlungen unterbreiten.

Nach Erhalt der Beschwerde informiert der Mediator den Beschwerdeführer schriftlich über die folgenden Schritte. Erscheint ihm eine Beschwerde als nicht gerechtfertigt, wird der Mediator dem Beschwerdeführer die Begründung für diese Entscheidung mitteilen.

Der Schulmediator und alle Mitarbeiter seiner Dienststelle unterliegen dem Berufsgeheimnis.

Veröffentlichungen

Presse

Jahresbericht

Das Team

Der schulische Mediationsdienst besteht derzeit aus einem Team von vier Personen, die in Mediation, Recht, Kinderrechte, Politikwissenschaften, NLP […] ausgebildet sind, zwei Personen mit Ausbildung im Bereich von der Psychologie und einem Sekretariat.

Lis De Pina
Schulmediator / Juristin

Carla Oliveira
Stellvertrender Schulmediator / Juristin

Yves Marchi
Assistent des Schulmediators / Jurist

Vanessa Reis
Assistentin des Schulmediators / Psychologin

Max Buchler
Assistent des Schulmediators / Psychologe

Martine Kleinberg
Assistentin des Schulmediators / Interne Koordination und Kommunikation

Almina Skrijelj
Verwaltungskoordination / Telefonischer Empfang von Beschwerdeführern

Moreno Rosafio
Verwaltung des Budgets und Infrastruktur / Verwaltungstätigkeiten

Eva Emmerling
Administrative Verwaltung von Beschwerdeakten

Der Schulmediator kann, wenn nötig, externe Experten hinzuziehen.

Kontakt

Schulischer Mediationsdienst
Schulmediator

10, rue Bender
L-1229 Luxembourg

Tel.: (+352) 247 – 65280
contact@mediationscolaire.lu

Öffnungszeiten
Montag – Freitag: von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Sekretariat des schulischen Mediationsdienstes oder schicken Sie eine E-Mail an folgende Adresse:  contact@mediationscolaire.lu.