Die die Erklärung abgebende Stelle „Stelle für Schulmediation für Verbleib, 
Inklusion und Integration im Schulsystem“ ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.mediationscolaire.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1, das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Wenn die Stylesheets deaktiviert sind, ermöglicht die für das Reklamationsformular verwendete Technologie keine Lesbarkeit des Textes.
  • Die verwendete Technologie für das Formular erlaubt kein automatisches Ausfüllen der Felder mit den Benutzerdaten.

Unverhältnismäßige Belastung

Personen, die Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Reklamationsformulars haben, werden gebeten, sich direkt an die Stelle für Schulmediation zu wenden: contact@mediationscolaire.lu ; (+352) 247 – 65280.

Barrierefreiheits-Funktionen

  • Vergrößerung der Schriftgröße
  • Zertifizierte Klaro-Sprache
  • Bilder mit textlicher Alternative
  • Informationen zusätzlich zur Farbe kommuniziert (obere Leiste, Sternchen usw.)
  • Sprachwechsel im Quellcode angegeben

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. August 2024 erstellt.
Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „Centre pour le développement de la vue“ vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 28. Juni 2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.



Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.