Die Arbeit des Schulmediators umfasst drei Bereiche :
Schulischer Verbleib
Dies betrifft alle Aktionen und Maßnahmen,
- um zu verhindern, dass Jugendliche zwischen 16 und 24 Jahren, die nicht mehr schulpflichtig sind, die Schule ohne Abschluss verlassen, d. h. ohne ein Diplom des Sekundarunterrichts, ein Techniker-Diplom, ein Diplom über die berufliche Reife, ein Berufsbefähigungszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation,
- um diese Jugendlichen wieder in die Sekundarschule oder eine andere Ausbildung zu integrieren.
Inklusion
- alle Fragen in Bezug auf die Schulbildung in Grundschule und Sekundarschule von Kindern mit besonderem Förderbedarf.
Integration
- alle Fragen zur Integration von Schülern einer Grund- oder Sekundarschule, die nicht die gesamte Schulzeit in Luxemburg verbracht haben und demzufolge sprachliche Defizite in Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch aufweisen, die ihre Schullaufbahn beinträchtigen können.
Comments are closed.